Unsere Leistungen sind sowohl die klassischen - wie zum Beispiel Rechtsberatung, Vertretung vor den Gerichten (durch unsere Kooperationspartner möglich), Coachingfunktion oder Moderator - doch wir fungieren jeweils auch als Gütestelle nach dem Bayerischem Schlichtungsgesetz.
Prozesse sind meist recht teuer, zeitaufwendig und nervenaufreibend. Doch welche Alternativen gibt es? Eine gute Einrichtung ist beispielsweise die Gütestelle, denn so könnte man versuchen, den Streit
durch ein Schlichtungsverfahren vor einer Gütestelle zu erledigen. Häufig wird die Schlichtungsvereinbarung einer anerkannten Gütestelle eher erfüllt, da diese im Einvernehmen der Parteien zustande gekommen ist. Aus dieser Vereinbarung kann, wie aus einem Urteil, vollstreckt werden. Die Verjährung wird außerdem durch den Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor einer anerkannten Gütestelle unterbrochen.
In bestimmten Situationen – JA. Bei folgenden Streitigkeiten muss vor dem gerichtlichen Verfahren ein Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Gütestelle durchgeführt werden:
Nähere Auskünfte erteilt jede Gütestelle.
Ein Antragsmuster können Sie hier abrufen.