7 wichtige Fragen und Antworten zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation:

Jeder steuerpflichtige Unternehmer hat die außersteuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, auch für das Steuerrecht zu er-füllen (vgl. § 140 AO).
Durch eine Verfahrensdokumentation wird der Nachweis geführt, dass die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß beachtet werden.
Erfahrungsgemäß legen Betriebsprüfer seit dem Erlass der GoBD1 einen immer größeren Wert darauf, dass Unternehmen die individuelle Organisation der Betriebsabläufe und des EDV-Einsatzes durch eine Verfahrensdokumentation transparent machen und nachweisen.
Stellen Sie sich die Verfahrensdokumentation wie ein Handbuch vor, das der Betriebsprüfer mit hoher Sicherheit anfordern wird, damit er sich besser zurechtfindet und die einzelnen Unternehmensprozesse besser nachprüfen und nachvollziehen kann.
Sofern aufgrund des Fehlens einer Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Finanzbuchhaltung und anderer steuerrelevanter Aufzeichnungen von einem Betriebsprüfer moniert werden, kann dies zu einem formellen Mangel der Buchführung führen.
Sofern keine Verfahrensdokumentation vorhanden ist und materielle Fehler der Buchhaltung vorliegen, droht im schlimmsten Fall die Verwerfung der Buchführung mit erheblichen Steuerzuschätzungen.
Eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation hat den organisatorischen und technischen Prozess zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Aufzeichnung und Aufbewahrung der steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle und ergänzender Informationen zu dokumentieren.
In der Regel ist in einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation eine allgemeine Beschreibung, eine Anwenderdokumentation, eine technische Systemdokumentation und eine Betriebsdokumentation zu erfassen. Parallel ist ein internes Kontrollsystem zu installieren..
Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer diesbezüglichen Beauftragung tatkräftig bei der Erstellung und Umsetzung einer ordnungsgemäßen Verfahrensdokumentation.
Zu Ihrer Sicherheit können wir unter Einsatz moderner Software und auf der Grundlage Ihrer Sachangaben für Sie zielführend eine Verfahrensdokumentation bzgl. der steuerrelevanten Unternehmensprozesse erstellen.
Betrachten Sie die Verfahrensdokumentation auch als (weitere) Grundlage, auf der die Optimierung der analysierten und erfassten Verfahrensabläufe vorangetrieben werden kann.
Man kann die Verfahrensdokumentation nicht nur „in der „Schublade“ aufbewahren, sondern auch gewinnbringend als Analyse-Instrument bei der Verbesserung der Unternehmensprozesse nutzen.
Ohne Umschweife: Eine fehlende Verfahrensdokumentation kann in der nächsten Betriebsprüfung (oder ggf. Kassennachschau) brandgefährlich sein – und wenn es bereits lichterloh brennt, ist es zu spät eine Feuerversicherung abzuschließen.
Kommen Sie auf uns zu zwecks der Beratung zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation. Gerne unterbereiten wir Ihnen ein transparentes Beratungsangebot.
Sofern Sie keine diesbezügliche Beratung wünschen, bestätigen Sie uns bitte, dass wir Sie über die absehbaren steuerlichen Risiken aufgeklärt haben.